Fragen und Antworten zur Ausleihe und weiteren Angeboten
Die Stadtbibliothek Burgdorf ist eine öffentliche Bibliothek, die allen Interessierten offensteht. Wer einen gültigen Ausweis hat, kann je nach Abonnement vor Ort Medien ausleihen oder sie bequem von zuhause aus online herunterladen.
Auch ohne Abonnement sind Besucher*innen herzlich willkommen, welche in der Cafeteria aktuelle Zeitungen oder themenbezogene Zeitschriften lesen wollen oder einen der Arbeitsplätze mit Infrasturkur nutzen möchten.
Wer nicht aus der Region stammt, muss für ein Abonnement einen etwas höheren Beitrag zahlen. Dies ist auf die Finanzierungsstruktur der Bibliothek zurückzuführen; die Stadtbibliothek Burgdorf wird nebst der Burgergemeinde Burgdorf (über 50%) von der Stadt Burgdorf, dem Kanton Bern und der Region finanziert.
Kinder / Jugendliche / Erwachsene in Ausbildung
12 Medien: Gratis
36 Medien, inkl. Digitale Bibliothek: CHF 12.-
Erwachsene aus der Region
8 Medien: CHF 24.-
36 Medien, inkl. Digitale Bibliothek: CHF 60.-
Erwachsene ausserhalb der Region
36 Medien, inkl. Digitale Bibliothek: CHF 80.-
Familien-Goldkarte
Unbegrenzter Medienbezug, inkl. Digitale Bibliothek: CHF 160.-
Einzelausleihe
Pro Medium: CHF 5.-
Physisch: Vor Ort oder per E-Mail, bezahlen und Karte bei 1. Ausleihe
Digital: Vor Ort oder per E-Mail, Bezahlung bar oder per E-Banking (keine Bibliothekskarte, Zugangsdaten per Mail möglich)
Nein, der Ausweis ist persönlich. Wenn ein weiteres Familienmitglied oder der/die Partner*in etwas ausleihen möchte, muss ein neues Abo gelöst werden. Bei mehreren Personen, welche an der gleichen Adresse wohnhaft sind, kann sich eine Familienkarte lohnen. Sie kostet CHF 160.-, berechtigt dafür aber auch zu einer unbegrenzten Anzahl Ausleihen sowie dem Zugang zur digitalen Bibliothek.
Ja, die Kulturlegi berechtigt zu einem Abo Ihrer Wahl zum halben Preis.
Gebühren können Sie bequem von zu Hause aus überweisen.
Konto / zahlbar an:
- IBAN: CH45 0079 0020 2215 0106 2
Bitte vermerken Sie den Zahlungszweck, z.B. "Jahresabo".
Benutzernummer: 12-stellige Nummer auf Ihrem Benutzerkärtchen
Passwort: Ihr 10-stelligesGeburtsdatum (xx.yy.zzzz)
Der physische Medienbezug variiert je nach Abonnement zwischen 8 und 36 Medien oder ist bei einer Goldkarte (Familienkarte) gar unbegrenzt. Weitere Angaben inkl. Preise siehe: "Welche Abonnemente gibt es und was kosten sie?"
Die Ausleihfrist aller physischen Medien beträgt 30 Tage. Sie kann zweimal um je einen weiteren Monat verlängert werden, sofern keine Reservationen anderer BenutzerInnen vorliegen.
Eine Verlängerung kann man bequem von zuhause aus erledigen, indem man sich im Online-Katalog mit seinen Zugangsdaten einloggt.
Sobald die Ausleihfrist eines Mediums abgelaufen ist, kann eine Verlängerung nur vom Bibliothekspersonal vorgenommen werden.
Die Ausleihfrist der digitalen Medien kann von 2 bis 28 Tagen frei gewählt werden.
Digitale Medien lassen sich nicht verlängern.
Ja. Die Reservationsgebühr beträgt CHF 3.-. Wir informieren Sie, sobald das gewünschte Medium abholbereit ist. Die Reservationsgebühr bleibt auch geschuldet, wenn Sie vor der Abholung Ihre Reservation stornieren.
Die Leihfrist können Sie Ihrem Leihschein entnehmen oder jederzeit auf unserem online-Katalog unter Eingabe Ihrer Zugangsdaten in "Mein Konto" einsehen.
Wenn Sie die Medien nicht fristgerecht retournieren, wird alle 10 Tage eine Mahnung wie folgt verschickt:
- 1. Mahnung: CHF 2.-
- 2. Mahnung: CHF 5.-
- 3. Mahnung: CHF 10.-
- 4. Mahnung: CHF 20.-
Bleiben alle Mahnungen erfolglos, behalten wir uns vor, Ihnen den Medienverlust und eine Bearbeitungsgebühr über CHF 10.- in Rechnung zu stellen.
Wir erwerben nicht nur nur das Medium, sondern zusätzlich sämtliche bibliografischen Angaben als elektronische Datei für den online-Katalog. Daneben erreicht uns jedes Medium ausgerüstet mit diversen Signaturklebern, einem Barcode, ev. foliert und mit einem RFID-Transponder versehen. All diese Elemente sind kostenpflichtige Bestandteile des Einkaufspreises, auf den wir selbstverständlich Rabatt erhalten, der aber damit höher liegt, als was Ihre Recherche ergeben hat. Also nein, Sie werden nicht abgezockt.
Wenn die Gebühr höchstens CHF 10.- beträgt, können Sie Medien ausleihen. Der Betrag wird spätestens beim nächsten Besuch fällig.
Bei einem offenen Betrag über CHF 10.- können Sie bis zur Begleichung des Betrags keine kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Nein. Wir nehmen die Altersempfehlungen der Medien zum Schutz der Kinder, resp. Jugendlichen ernst. Und so wie gewisse Medien eine Altersfreigabe haben, so leihen wir sie auch aus. Es steht Ihnen allerdings umgekehrt frei, Kinder- und Jugendmedien auf ein Erwachsenenkonto zu verbuchen.
Es reicht eine Seite, die - richtig angelegt - sowohl auf verschiedenen Browsern im Netz funktioniert, aber ebenso gut für den Ausdruck oder die Darstellung auf einem Handy geeignet ist. Wohlgemerkt: Eine Seite für alle Formate. Was für eine Erleichterung. Standards sparen Zeit bei den Entwicklungskosten und sorgen dafür, dass sich Webseiten später leichter pflegen lassen. Natürlich nur dann, wenn sich alle an diese Standards halten. Das gilt für Browser wie Firefox, Opera, Safari und den Internet Explorer ebenso wie für die Darstellung in Handys.
Die Nutzung der PCs, des Druckers/Kopierers/Scanners ist auch ohne Einschreibung möglich.
- Internet gratis (unbefristet, falls keine Warteschlage besteht, es gilt Fairplay)
- s/w Kopien/Ausdrucke: pro Seite CHF -.20
- farbige Kopien/Ausdrucke: pro Seite CHF -.40
Ja, wir sind für Anfragen in der Regel von montags bis freitag von 8.00 bis 12.00 erreichbar.
Am Samstag werden E-Mails nicht bearbeitet.
Die entliehenen Medien sowie die Infrastrukur in der Bibliothek sind sorgfältig zu behandeln. Festgestellte oder selber verursachte Schäden sind unaufgefordert zu melden und zwar so bald als möglich.
Bei herausgerissenen Seiten, fehlenden Beilagen (wie z.B. Karten, Schnittmuster oder Booklets), Wasserschäden, Kaffeeflecken u.ä. ziehen wir die Medien aus hygienischen Gründen aus dem Verkehr und kümmern uns um Ersatz, den wir entsprechend inkl. Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. Dies gilt ebenfalls bei Verlust von Medien.
Benutzer*innen, welche die Bestimmungen der Bibliothek nicht beachten oder wiederholt verletzten, können von der Benutzung zeitweise oder ganz ausgeschlossen werden.
Die Stadtbibliothek kann für allfällige, durch ausgeliehene Medien verursachte Schäden an elektronischen Geräten nicht haftbar gemacht werden.
Kurze Antwort: Nein, danke!
Längere Anwort: Wir werten regelmässig statistisch aus, welche Bestände und Titel wie oft ausgeliehen werden und erwerben laufend neue Literatur für unsere Kundinnen und Kunden. Gefragt sind dabei fast ausschliesslich druckfrische Neuerscheinungen. Deswegen mustern wir ältere Titel auch regelmässig aus, um Platz für Neues zu schaffen. Geschenke müssen wie daher in aller Regel dankend ablehnen.