Burgdorfer Handfeste

Ausstellung vom 26. März bis 16. September 2023

1273 erhielten Stadt und Bürger:innen der noch jungen Stadt Burgdorf vom Grafenhaus Neu-Kyburg eine zukunftsweisende Urkunde: die "Handfeste". Das auf Pergament verfasste Dokument wurde mit kunstvollen Lettern in Latein geschrieben und fasst die Errungenschaften der Stadt sowie die Rechte, Freiheiten und "guten Gewohnheiten" bis dahin zusammen. Insgesamt kamen so 120 Artikel zusammen, die das Leben der Bürger:innen der damaligen Zeit definiert haben und die grob dem Zivil-, Gewerbe-, Markt- und Zollrecht sowie dem Strafrecht zugeordnet werden können.

Die Stadt Burgdorf feiert ihre Handfeste, die bis zum 16. September 2023 in der Stadtbibliothek ausgestellt ist und besichtigt werden kann.

Was ist eine Handfeste?

Sie ist eine mittelalterliche Bezeichnugn für ein bedeutendes Rechtsgeschäft, das in einer Urkunde schriftlich festgehalten ist und steht für einen Rechts- und Freiheitsbrief des Stadtherrn für Stadt und Bürger:innen. Dahinter verbirgt sich der lateinische Ausdruck "manu festare" (von Hand befestigen, bekräftigen).

Inhalt

Die Handfeste von 1273 fasst die Errungenschaften der Stadt, die Rechte, Freiheiten und "guten Gewohnheiten" bis dahin zusammen. Sie umfasst das Stadtrecht und weitere, mehr oder weniger lang gefasste Artikel. Sie sind das Ergebnis von Aushandlungsprozessen in mehreren Schritten und zu unterschiedlichen Kräfteverhältnissen.

Die Artikel handeln von historisch gewachsenen Regeln des täglichen Haus- und Geschäftslebens der Bürger:innen, von ihren Pflichten und Rechten sowie ihrem Verhältnis zu Nichtbürger:innen, Einwohner:innen, Gästen und Fremden. Sie könnten grob dem Zivilrecht (etwa Familen-, Erb- und Vertragsrecht), dem Gewerberecht, dem Markt- und Zollrecht sowie der Friedenswahrung und dem Strafrecht zugewiesen werden.

Einer der wichtigsten Artikel der Urkunde für die Zukunft ist das Satzungsrecht der Bürger:innen, die sich fortan in der Gemeinde selbst Statuten und Gesetze geben und solche ändern oder ergänzen konnten. Diese Rechte und Freiheiten sollten der Stadt innere und äussere Entfaltungsmöglichkeiten verschaffen.

Die frühere zähringische und kyburgische Herrschaft hatte bereits durch mindestens zwei Urkunden Freiheiten gewährt, die im Origninal nicht mehr vorhanden sind. Mit der Handfeste von 1273 wurden die früher gemachten Zugeständnisse bestätigt und weitere zu mehr Autonomie gewährt, die andere Städte wie etwa Bern, Freiburg und Thun schon erhalten hatten. Zwischen 1300 und 1322 wurde die Handfeste noch viermal mit kleineren Erweiterungen bestätigt. 1331 wurde mit der Nichtverpfändung noch einmal ein erheblicher Zugewinn an rechtlicher Bewegungsfreiheit und damit eine ausserordentlich wichtige Sicherheit erlangt.

Kurzer Steckbrief der Handfeste

Beschreibstoff: Pergament
Physische Beschaffenheit:     drei Pergamenstücke, 49 x 63 cm, Rand 3 cm
OrtBurgdorf
SpracheLatein
SieglerGraf Eberhard I. von Habsburg (Siegel an roter Seidenschnur)
ParteienGraf Eberhard I. von Habsburg, Gräfin Anna von Kyburg

 

Im Anschluss an die Ausstellung geht die Urkunde wieder zurück ins Burgerarchiv, wo sie unter klimatisch korrekten Bedingungen gelagert wird. Sie ist Eigentum der Burgergemeinde Burgdorf.